Verhalten im Wettbewerb
2004 haben wir unseren Verhaltenskodex – das „Programm für gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln“ – verschärft. Darin heißt es unmissverständlich: „Das Unternehmen bekennt sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zur fairen Vertragsgestaltung gegenüber seinen Geschäftspartnern. Das Gleiche erwarten wir auch von anderen. Die wichtigsten kartellrechtlichen Tabus sind: Preisabsprachen, Absprachen über Marktanteile, Kapazitätsabsprachen, Aufteilung regionaler Märkte, Aufteilung von Kunden und Preisbindungen. Auch ein abgestimmtes Verhalten („concerted actions“), informelle Gespräche oder formlose Gentlemen Agreements, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken können, sind verboten. Schon der Anschein eines solchen konspirativen Geschehens ist zu vermeiden.“

In der Vergangenheit liegende Verstöße gegen diese Grundsätze haben unserem Ansehen schwer geschadet und zu hohen Geldbußen geführt: Für Kartellverfahren fiel allein 2005 ein Aufwand von 336 Millionen Euro an. Diese Rechtsverstöße bedauern wir sehr. Unsere Mitarbeiter, die sich nicht an Vorgaben halten und dem Bayer-Konzern durch ihr Handeln wissentlich schaden, müssen mit harten Sanktionen, einschließlich einer Kündigung, rechnen.

Das Programm für gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln macht auch eindeutige Aussagen zum Thema Bestechung und Korruption: „Keinem Amtsträger – auch wenn er einem ausländischen Staat angehört – und keinem Mitarbeiter anderer Unternehmen dürfen Vorteile irgendwelcher Art zugedacht werden.“ Ausnahmen bestehen lediglich bei allgemein üblichen geringwertigen Gelegenheits- oder Werbegeschenken. Es ist außerdem erklärte Unternehmenspolitik von Bayer, keine Spenden an Politiker, Parteien oder ihnen nahe stehende Institutionen zu leisten.

In den USA gibt es unabhängige Organisationen, die Spenden für Wahlkämpfe sammeln und sie damit finanzieren, so beispielsweise das „Bayer Corporation Political Action Committee (BAYPAC). BAYPAC wird dabei weder von der Bayer AG noch von der Bayer Corporation unterstützt. Mitarbeiter der Bayer Corporation haben auf privater Basis im Jahr 2005 für das BAYPAC rund 122.000 Dollar gespendet.

Die politische Arbeit bei Bayer: Positionen vertreten
Bayer versteht sich als Teil der Gesellschaft und leitet daraus nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht ab, sich in die politische Willensbildung kompetent einzubringen. Gleichzeitig gehört Bayer zu jenen Unternehmen, die von Regulierungen oft in besonderem Ausmaß betroffen sind. Insofern haben wir ein Interesse daran, zu einer möglichst praxisnahen Ausgestaltung von Regelungen und Gesetzen beizutragen.

Für die Kommunikation mit der Politik unterhält Bayer Repräsentanzen in Berlin (Deutschland), Brüssel (Belgien bzw. EU) und Washington (USA). In unserem Koordinierungskreis Politik werden teilkonzernübergreifend monatlich die für uns relevanten Politikfelder diskutiert und Positionen hinsichtlich geplanter Gesetzesvorhaben initiiert. Gesteuert wird die gesamte politische Arbeit über das „Community Council Politik“, in dem alle Teilkonzerne und Servicegesellschaften sowie relevante Konzernbereiche vertreten sind.

Im Berichtszeitraum 2004/2005 standen die Gesetzesvorhaben zur Energiepolitik (Emissionshandel),die Neugestaltung des europäischen Chemikalienrechts (REACH) und die Gentechnik (Biopatente) im Mittelpunkt unserer politischen Arbeit. Unsere Interessen konnten wir dabei nicht immer durchsetzen. Das Beispiel des REACH-Verordnungsentwurfs zeigt jedoch, dass unser Beitrag für eine praxisnahe Ausgestaltung hilfreich war.

Unsere Positionen vertreten wir außerdem in zahlreichen Branchenverbänden, Initiativen und Organisationen, die sich für nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften einsetzen. Dazu gehören das Global-Compact-Netzwerk der Vereinten Nationen, die Global Reporting Initiative, das World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) und das deutsche Nachhaltigkeitsforum „econsense“.

Umgang mit Mandatsträgern: eindeutige Regelungen
Die Namen aller Mitarbeiter, die sich in Verbänden und Gremien engagieren, haben wir in einer Datenbank erfasst. Dazu gehören auch die deutschen Mitarbeiter, die ein Mandat in Kommunalvertretungen oder Parlamenten ausüben – eine bürgerschaftliche Beteiligung, die wir ausdrücklich begrüßen. Unsere im Juli 2005 in Kraft gesetzte „Richtlinie Mandatsträger“ gewährleistet, dass es dabei nicht zu Interessenkollisionen kommt: „ Bayer respektiert uneingeschränkt die Unabhängigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung ihres Mandats beziehungsweise ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.“ Eindeutig ist darin auch die Frage der Vergütung für jene Mitarbeiter geregelt, die neben ihrem Vollmandat weiterhin für Bayer arbeiten: „Die zu zahlende Vergütung hat dem vereinbarten und geleisteten Umfang der Tätigkeit zu entsprechen. Entgeltleistungen ohne korrespondierende Arbeitsleistung sind ausgeschlossen.“

Verantwortung für die regionale Entwicklung: Bayer als Wirtschaftsfaktor
Neben unserer starken globalen Position sind wir selbstverständlich weltweit ein bedeutender regionaler Wirtschaftsfaktor an unseren Standorten. Wir werben aktiv für diese Regionen und investieren in unsere Standorte, da wir von deren attraktiven Bedingungen und der hohen Innovationskraft überzeugt sind. Vor allem zeichnen sich diese Regionen für uns dadurch aus, dass wir hier über eine gute Marktnähe verfügen.
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Nachhaltigkeits-Indizes
Bayer ist in verschiedenen Indizes gelistet bzw. in entsprechenden Investmentfonds vertreten, die Unternehmen mit verantwortungsbewusster Firmenpolitik auszeichnen – u. a. bei den „Storebrand Principal Funds“, bei den „Advanced Sustainable Performance Indices (ASPI) Eurozone“ sowie in den „Dow Jones Sustainability Indices“ und in der FTSE4Good-Index-Reihe.
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