Dialog
Im Dialog mit den Mitarbeitern
An allen Bayer-Standorten weltweit haben die Arbeitnehmer das Recht, ihre eigenen Interessenvertreter zu wählen, so wie es auch die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen und die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) fordern. Gleichwohl gibt es große nationale und rechtliche Unterschiede. So besteht eine gesetzlich festgelegte Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat und der Betriebsräte an den Standorten nur in Deutschland. Und während in Deutschland die Betriebsräte ausschließlich aus Arbeitnehmervertretern bestehen, gehören ihnen in Belgien und Frankreich beispielsweise auch Vertreter der Arbeitgeber an.

Arbeitnehmervertretung: Vorreiter des sozialen Dialogs in Europa
Etwa 55 Prozent unserer Mitarbeiter arbeiten an Standorten in der EU. Bereits 1991, drei Jahre vor Erlass der EG-Richtlinie für Europäische Betriebsräte (EBR), haben die Unternehmensleitung und der Betriebsrat der Bayer AG das „Bayer-Europa-Forum“ (BEF) gegründet, das 1992 erstmals zusammentrat. Mit diesem Schritt war Bayer ein Vorreiter des sozialen Dialogs in der europäischen Chemiebranche. Im Oktober 1994 unterzeichneten Konzernbetriebsrat und Unternehmensleitung eine Konzernvereinbarung, um die Empfehlungen der EBR-Richtlinie aufzugreifen. Das BEF ist ein Gremium des Dialogs der Arbeitnehmervertreter in der EU untereinander sowie mit der Unternehmensleitung, keines der Mitbestimmung. Auf der Themenliste stehen neben der Personalpolitik auch die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung von Bayer sowie politische Themen: So haben die Arbeitnehmervertreter des BEF bis 2005 drei Erklärungen zu dem wichtigen Thema EU-Chemikalienpolitik ausgearbeitet.

Mitarbeiterrechte: weltweit gültige Arbeitsstandards festgeschrieben
Ende 2005 gehörten dem Forum 82 Delegierte aus 20 Staaten an, Mitglieder des Gremiums sind auch Vertreter der Arbeitgeber. An den jährlichen Tagungen nehmen der Vorstandsvorsitzende und der Arbeitsdirektor der Bayer AG teil, was diesem europaweiten Dialog einen hohen Stellenwert im Unternehmen verleiht, der sich auch am Ausbau der Organisation messen lässt: 1997 wurde eine „Paritätische Kommission“ eingesetzt, die zwischen den Tagungen als Geschäftsführung fungiert und die unterjährige Beratung zu länderübergreifenden Maßnahmen sicherstellt. Als wegweisend gilt eine 2002 vom Bayer-Europa-Forum verabschiedete „Sozialcharta“: Sie definiert soziale Mindeststandards für die Mitarbeiter des Bayer-Konzerns weltweit. Darin verpflichtet sich Bayer u. a. Diskriminierung jeglicher Art auszuschließen, die Weiterentwicklung der Mitarbeiter zu fördern und notwendige Umstrukturierungen sozialverträglich zu gestalten.

Führungskräftebefragung: gute Umfrageergebnisse
Eine im Oktober 2005 zum zweiten Mal vorgenommene Befragung unserer Führungskräfte, an der sich über 10.000 Leitende Mitarbeiter in allen Ländern beteiligten, ergab eine deutliche Verbesserung der Stimmungslage im Unternehmen in den vergangenen anderthalb Jahren. Die nächste Führungskräfte-Befragung ist für 2007 geplant.
Führungskräftebefragung
Führungskräftebefragung
Auf einer Skala von 1 (stimme überhaupt nicht zu) bis 5 (stimme voll und ganz zu) konnten die befragten Führungskräfte ihre Einschätzungen zu den einzelnen Fragen angeben. Die Dezimalzahlen in den Skalen bilden die jeweiligen Mittelwerte ab. Die Ergebnisse zu den beiden oberen Fragen zeigen eine deutliche Verbesserung der Stimmungslage im Konzern.
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