Corporate Governance
Corporate Governance: im Einklang mit allen Empfehlungen
Da klare und transparente Entscheidungsstrukturen zentrale Voraussetzung sind für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, setzt Bayer die Empfehlungen des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ in vollem Umfang um. Dies gilt auch für die erweiterte Fassung des Kodex vom Juni 2005. Eine Entsprechenserklärung veröffentlichen wir in unseren Geschäftsberichten und auf unserer Website. Die Bayer AG hat ihren Sitz in Deutschland und unterliegt damit – obwohl auch an der New York Stock Exchange (NYSE) gelistet – den Vorschriften des deutschen Aktienrechts. Dieses schreibt ein duales Führungssystem vor, das aus dem Konzernvorstand als Führungsgremium und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan besteht.
Konzerngremien: Transparenz und Mitbestimmung verankert
Strategische Führung und operatives Geschäft sind im Bayer-Konzern getrennt. Die Bayer AG definiert die gemeinsamen Werte, Ziele und Strategien des gesamten Unternehmens. Die Teilkonzerne und Servicegesellschaften arbeiten eigenverantwortlich unter der Führung der Management-Holding, an deren Spitze vier Vorstandsmitglieder stehen. Ihnen obliegt die strategische Führung des gesamten Unternehmens. Das Corporate Center unterstützt den Konzernvorstand bei der Führung des Unternehmens und nimmt auch teilkonzernübergreifende Funktionen wahr. Unser Aufsichtsrat hat 20 Mitglieder, die gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Kreisen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer stammen. Die vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse – Präsidium, Prüfungs- und Personalausschuss – arbeiten entsprechend den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Prüfungsausschuss richtet sich auch an den usamerikanischen Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act (SOA und der New York Stock Exchange (NYSE) aus.
Sarbanes-Oxley Act: Anforderungen des US-Finanzmarkts umgesetzt
Da wir auch an der New Yorker Börse gelistet sind,haben wir unsere Corporate Governance gemäß den anwendbaren us-Vorschriften erweitert. So verfügt die Bayer AG über ein Offenlegungskomitee (Disclosure Committee), das die Veröffentlichung von Finanzinformationen prüft und genehmigt. Ferner haben wir die Aufgaben für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats (Audit Committee) an die Vorgaben des SOA angepasst und die Regeln für die Beziehungen zum Prüfer unserer Abschlüsse neu gestaltet. In einigen Fällen sind dennoch weitere Umsetzungen erforderlich: So baut Bayer derzeit sein internes Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung entsprechend den Anforderungen der US-Börsenaufsicht aus.
Die Vergütungen für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats weisen wir seit 2002 einzeln
aus und veröffentlichen deren meldepfl ichtige Wertpapiergeschäfte auf unserer Website. Wir folgen dem Prinzip des „Fair Disclosure“, indem wir über gravierende Veränderungen unverzüglich im Internet berichten und sie damit allen Aktionären sowie allen anderen Zielgruppen bekannt machen. Auch die bei der Hauptversammlung eingebrachten Gegenanträge veröffentlichen wir im Netz. Ganz im Sinne des deutschen „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG) von 1998 verfügt Bayer über ein wirksames System zur Früherkennung, Kommunikation und Behandlung von Risiken. Dessen Grundsätze sind in der konzernweit geltenden „Leitlinie Risikomanagement“ niedergelegt.
Die Vergütungen für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats weisen wir seit 2002 einzeln
aus und veröffentlichen deren meldepfl ichtige Wertpapiergeschäfte auf unserer Website. Wir folgen dem Prinzip des „Fair Disclosure“, indem wir über gravierende Veränderungen unverzüglich im Internet berichten und sie damit allen Aktionären sowie allen anderen Zielgruppen bekannt machen. Auch die bei der Hauptversammlung eingebrachten Gegenanträge veröffentlichen wir im Netz. Ganz im Sinne des deutschen „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG) von 1998 verfügt Bayer über ein wirksames System zur Früherkennung, Kommunikation und Behandlung von Risiken. Dessen Grundsätze sind in der konzernweit geltenden „Leitlinie Risikomanagement“ niedergelegt.


Vorwort



Seite bookmarken
Seite weiterempfehlen
Erweiterte Suche


